HU & AU
Alle zwei Jahre ist es wieder soweit, Hauptuntersuchung HU und Abgasuntersuchung AU werden fällig. Der Gesetzgeber verfolgt damit einerseits das Ziel, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu erhöhen, andererseits sollen die Umweltbelastungen durch Abgase verringert werden. Den Fälligkeitstermin finden Sie auf der HU-Plakette Ihres Nummernschildes und auf dem HU-Stempel in Ihren Fahrzeugpapieren.
Kommen Sie in unsere Werkstatt, wir überprüfen Ihr Fahrzeug vor der Haupt- und Abgasuntersuchung und beseitigen bestehende Mängel sofort. Eine Nachuntersuchung entfällt. Für den HU-Termin benötigen wir nur Ihren Fahrzeugschein und, sofern notwendig, Abnahmebestätigungen für nicht eingetragene Umrüstungen wie spezielle Felgen, Reifen oder z. B. Auspuffanlagen.
TIPP: Achten Sie auf die Termine, denn andernfalls droht ein Bußgeld und im Fall eines Unfalls können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Deshalb nutzen Sie unseren kostenlosen HU-Vorabcheck.